Vorgaben für Audiodeskriptionen

Die neun Landesrundfunkanstalten der ARD, ORF, SRF, ZDF sowie der Deutsche Blinden- und Sehbehindertenverband e.V., Hörfilm e.V., audioskript, die Deutsche Hörfilm gGmbH, D-Facto Motion, Kinoblindgänger und Nicolai Produktion haben sich auf eine Reihe von Grundsätzen für die Erstellung von Audiodeskriptionen im deutschsprachigen Raum verständigt.

Eurotape, sounds fresh, Untertitel-Werkstatt Münster und The Walt Disney Company Germany, Switzerland & Austria arbeiten ebenfalls mit diesen Vorgaben.

Präambel

Was Sehende sehen, müssen blinde und sehbehinderte Menschen in der Filmbeschreibung hören.

Eine Audiodeskription resultiert aus der Ergänzung der Filmtonspur um eingesprochene Textelemente, die die Bildinhalte des Films wiedergeben bzw. akustisch verfügbar machen. Die Tonspur ist der wertvollste Zugang zum Film für blinde und sehbehinderte Menschen. Sie enthält für Nichtsehende eine Informationsdichte, die für Sehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist. Aus diesem Grunde ist die Einbindung von qualifizierten blinden und sehbehinderten Autorinnen und Autoren in den Erstellungsprozess der Audiodeskription dringend empfohlen, zumindest in Form einer gründlichen redaktionellen Abnahme des Manuskriptes durch eine(n) blinde(n)/sehbehinderte(n) Autorin/Autor sowie eine(n) sehende(n) Redakteurin/Redakteur.

Basis für eine gute Audiodeskription ist eine Analyse der inhaltlichen und formalen Aspekte des Films. Aus dieser Analyse des Films (Bild und Ton) leiten sich in den vier Schritten des Arbeitsprozesses die Entscheidungen über die Ergänzung der Tonspur durch Sprache ab.
(Anm.: 1. Auswahl der zu beschreibenden Bildelemente; 2. Art und Umfang; 3. Platzierung; 4. Einbindung in die Tonspur)

Ziel der Audiodeskription ist es, den blinden und sehbehinderten Menschen ein barrierefreies Filmerlebnis zu ermöglichen, das dem Erlebnis der Sehenden entspricht. Dabei soll der Film als Gesamtkunstwerk erhalten bleiben.

Eine Audiodeskription sollte immer von entsprechend ausgebildeten Redakteurinnen und Redakteuren abgenommen werden.

Bei der Abnahme ist auf die Einhaltung folgender Mindestanforderungen zu achten:

Antworten auf die Fragen "Wer, Wo, Was, Wann"

  • Die Audiodeskription muss Antworten auf die Fragen Wer, Wo, Was, Wann in jeder für den Handlungsablauf wichtigen Situation klären.
  • Beschreibungen sollen den Film wenig beeinträchtigen und deshalb in den Dialogpausen, aber dennoch möglichst handlungssynchron erfolgen.    

Beschreibung der Protagonistinnen und Protagonisten

  • In der Audiodeskription müssen Protagonistinnen und Protagonisten möglichst frühzeitig beschrieben werden:
    • Statur
    • Alter
    • Haarfarbe
    • Hautfarbe
    • Beeinträchtigungen
    • Kleidung
    • Körpersprache
    • Gesichtsausdrücke (Gestik und Gesichtsausdrücke sollten sorgfältig abgewogen und eher vorsichtig beschrieben werden. Sie können schnell missverstanden werden.)

Geräusche und Filmmusik berücksichtigen

  • Handlungsrelevante Geräusche sollen nicht übersprochen werden; Filmmusik berücksichtigen, relevante Akzente möglichst freilassen. (Töne und Geräusche können im Einzelfall irritierend und unverständlich sein. In diesem Fall muss die Audiodeskription eingreifen und den irritierenden Ton/das Geräusch identifizieren.)

Keine Bewertung und Interpretation

  • Farben spielen für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Rolle. Deshalb sollten sie erwähnt werden.
  • Die Audiodeskription sollte nicht erklären, nicht bewerten und nicht interpretieren.
  • Handlungen nicht zu stark zusammenfassen, sondern dem Genre und der Stimmung des Films anpassen.
  • Auf die allgemeine Formulierung "Wir sehen" wird verzichtet.

Zeitform und Satzbau

  • Beschreibungs-Texte werden im Präsens formuliert; in Ausnahmefällen ist auch Perfekt möglich.
  • Keine verschachtelten Sätze, keine komplizierten Satzkonstruktionen. Bei Satzstellung und Wortwahl Wiederholungen vermeiden, sodass keine Monotonien entstehen.
  • Unbestimmter Artikel beim ersten Erwähnen von Räumen, Gegenständen etc. (Es sei denn, sie sind ganz offensichtlich zuzuordnen. Bsp.: seine Wohnung / sein Bett / seine Zahnbürste.)

Verwendung von Fachbegriffen

  • Bei der Beschreibung sollen nur bekannte Fachbegriffe verwendet werden. Falls unbekannte Fachbegriffe notwendig sind, müssen die kurz erläutert werden.
  • In Audiodeskriptionen sollten keine filmtechnischen Begriffe verwendet werden. Vielmehr sollte deren Wirkungsweise sprachlich transportiert werden.

Verwendung von Ortsnamen

  • Regional bekannte Ortsnamen nur dann verwenden, wenn sie inhaltlich relevant sind. In dem Fall sollten sie beschrieben und eingeführt werden. Bekannte Orte, Plätze usw. können benannt werden.
  • Rechts-Links-Frage: Bei Richtungsangaben hat die Perspektive des Betrachtenden Vorrang. Außer es geht um die Person, um "ihren" linken Fuß/Arm etc. Dann gilt das Körperprinzip.

Markennamen und Texteinblendungen

  • Markennamen können genannt werden, wenn sie handlungsrelevant und oder wichtig für die Charakterisierung einer Figur sind.
  • Texteinblendungen (z.B. Bauchbinden) und Untertitel werden vorgelesen.

AD-Sprecherin oder -Sprecher

  • Die Film-Beschreibung muss in jedem Fall vor dem Beginn des Abspanns beendet sein.
  • AD-Sprecherin/-Sprecher/Synthetische Stimme/KI-Stimme, Stimmlage, Sprechtempo usw. sollten immer auf das Original abgestimmt ausgewählt werden.

Tonmischung

  • Bei der Tonmischung müssen die technischen Normen (z.B. Tonaussteuerung nach EBU R 128 - Lautheit) eingehalten werden.
  • Die Tonmischung soll den Charakter und die Atmosphäre der Originalversion unterstützen. Die Beschreibung sollte an allen Stellen des Films gut verständlich sein. In der Tonmischung stehen Originalfilmton und Beschreiber-Text in einem gleichrangigen akustischen Verhältnis zueinander.

Empfehlungen für die Erstellung barrierefreier Filmfassungen

Die FFA hat zusammen mit Experten und Expertinnen aus der Filmwirtschaft Empfehlungen für die Erstellung von barrierefreien Filmfassungen erarbeitet.

Allgemein

Zum Kinostart muss eine barrierefreie Filmfassung auf dem Digital Cinema Package (DCP) vorhanden sein in Form von:

  • einer Spur für Menschen mit eingeschränkter Hörfähigkeit (SDH)

  • einer Audiodeskriptionsspur für Menschen mit eingeschränkter Sehfähigkeit (AD)

Dies gilt für alle ausgelieferten, im Einsatz befindlichen DCPs. Zusätzlich kann mit einer App gearbeitet werden.

Empfehlungen für die Audiodeskription (AD)

Eine Audiodeskription ist ein rein akustisches Medium. Sie resultiert aus der Ergänzung der Filmtonspur um eingesprochene Textelemente, die die Bildinhalte des Films wiedergeben bzw. akustisch verfügbar machen.

Der Einsatz von qualifizierten Audiodeskriptoren und Audiodeskriptorinnen ist bei der Texterstellung unabdingbar. Die Tonspur ist für blinde und sehbehinderte Menschen der wertvollste Zugang zum Film. Sie enthält für Nichtsehende eine Informationsdichte, die für Sehende nicht unmittelbar nachvollziehbar ist. Aus diesem Grund ist die Einbindung von qualifizierten blinden und sehbehinderten Audiodeskriptoren und Audiodeskriptorinnen in den Erstellungsprozess der Audiodeskription im Sinne einer optimalen und zielgruppengerechten Filmbeschreibung erforderlich.

Zumindest eine gründliche Abnahme des Manuskriptes durch einen blinden oder sehbehinderten und einen sehenden Redakteur oder Redakteurin ist Minimalstandard.

  • Die Audiodeskription gibt Antworten auf die Fragen: Wer? Wo? Was? Wann? in jeder für den Handlungsablauf wichtigen Situation.
  • Beschreibungen erfolgen in den Dialogpausen, aber dennoch möglichst handlungssynchron.
  • Handlungsrelevante Geräusche dürfen nicht übersprochen werden; auch die Filmmusik darf nicht völlig durch Beschreibungen überdeckt werden und muss als filmisches Ausdrucksmittel wahrnehmbar bleiben.
    • Handlungsrelevante Töne und Geräusche, die von blinden Zuhörern oder Zuhörerinnen nicht eindeutig identifizierbar sind, sind zu benennen.
  • Die Audiodeskription benennt auch Farben, da diese für blinde und sehbehinderte Menschen eine wichtige Rolle spielen.
  • In der Audiodeskription müssen Personen möglichst frühzeitig beschrieben werden:
    • Aussehen der Protagonisten und Protagonistinnen
    • Haar-und Hautfarbe
    • Alter
    • Kleidung
    • Körpersprache
    • Gesichtsausdrücke
  • Die Beschreibung von Gestik und Gesichtsausdrücken sollte sorgfältig abgewogen und eher vorsichtig gehandhabt werden. Gestik und Mimik können schnell missverstanden bzw. zu subjektiv gedeutet werden.
  • Die Audiodeskription erzählt den Film nicht nach, erklärt, bewertet und interpretiert nicht. Sie beschreibt, was zu sehen ist.
  • Handlungen nicht zu stark zusammenfassen, sondern dem Genre und der Stimmung des Films anpassen.
  • Die Beschreibungen nehmen sprachlich nicht die Perspektive der Kamera ein. Zu vermeiden sind z.B.: „Man sieht“, „Wir sehen“, „Die Kamera schwenkt“.
  • Beschreibungstexte werden im Präsens formuliert; in Ausnahmefällen ist auch Perfekt möglich.
  • Keine verschachtelten Sätze, keine komplizierten Satzkonstruktionen. Bei Satzstellung und Wortwahl möglichst Wiederholungen vermeiden, sodass keine Monotonie entsteht.
  • Unbestimmter Artikel bei der ersten Erwähnung von Räumen, Gegenständen etc.
    • Es sei denn, sie sind ganz offensichtlich zuzuordnen (z.B.: ihre/seine Wohnung | ihr/sein Bett | ihre/seine Zahnbürste).
  • Bei der Beschreibung sollen nur bekannte Fachbegriffe verwendet werden. Falls unbekannte Fachbegriffe notwendig sind, müssen sie kurz erläutert werden.
  • In Audiodeskriptionen sollten keine filmtechnischen Begriffe verwendet werden. Vielmehr muss deren Wirkungsweise sprachlich transportiert werden. Ausgenommen sind Begriffe, die allgemein bekannt oder selbsterklärend sind, wie Zeitlupe, Zeitraffer o.Ä.
  • Regional bekannte Ortsnamen nur dann verwenden, wenn sie inhaltlich relevant sind. In dem Fall sollten sie beschrieben und eingeführt werden. Bekannte Orte, Plätze usw. können benannt werden.
  • Rechts-Links-Frage: Bei Richtungsangaben hat die Perspektive des Betrachters Vorrang, außer es geht um die Person, um „ihren“ linken Fuß/Arm etc. Dann gilt das Körperprinzip.
  • Markennamen können genannt werden, wenn sie handlungsrelevant und / oder wichtig für die Charakterisierung einer Figur sind.
  • Texteinblendungen (zum Beispiel Bauchbinden) und Untertitel werden vorgelesen.
  • AD-Sprecher/-Sprecherin: Stimmlage, Sprechtempo usw. müssen immer auf den Film abgestimmt werden. Offene Untertitel werden nicht von dem Sprecher oder der Sprecherin der Audiodeskription vorgelesen; dafür werden zusätzliche Sprecher und Sprecherinnen eingesetzt.
  • Für die Abstimmung des Sprechtextes auf den Film sowie die Überprüfung der inhaltlichen und formalen Korrektheit der Tonspur ist die Anwesenheit einer Studioregie unbedingt erforderlich.
  • Die Tonmischung der AD Spur muss unter kinoakustischen Bedingungen an die Filmmischung angeglichen werden, sodass für den Rezipienten und die Rezipientin ein manuelles Nachregeln in Abhängigkeit der variierenden Filmlautstärke vermieden wird.
  • Eine durchgängige klare Verständlichkeit der AD-Spur ist obligatorisch.
  • Die Mono-AD-Spur ist im Fileformat 1.0 wav/24bit/48kHz inklusive 2-pop und Pegelton (Bezugspegel -20dBfs) herzustellen.

Quelle: FFA

Empfehlungen für Kinderfilme

Es gibt einige wichtige Unterschiede bei den Anforderungen an eine Audiodeskription für Kinder im Vergleich zu Erwachsenen. Der DBSV hat sich gemeinsam mit den Sendern ARD, ZDF, ORF und SRF auf einige zentrale Eckpunkte verständigt.

Hier geht es zu den wichtigsten Vorgaben an eine kindgerechte Audiodeskription (unter der Überschrift (Audiodeskription im Kinderfilm).

Der DBSV hat einen Workshop mit blinden und sehbehinderten Kindern durchgeführt und auf dieser Grundlage eigene ausführlichere Empfehlungen formuliert.

Empfehlungen des DBSV für den Einsatz von Audiodeskription im Kinderfilm (PDF)