EU-Richtlinie zur Umsetzung von Barrierefreiheit für private Medienanbieter umgesetzt

Im Dezembertrat eine neue Richtlinie der EU zur Umsetzung der Barrierefreiheit für private Fernsehsender und Video-on-Demand-Dienste in kraft. Die Mitgliedsstaaten müssen diese bis zum 18. September 2020 in nationales Recht integrieren.

Die Forderungen der Richtlinie gehen deutlich weiter als bisher und verpflichten private Anbieter, mehr für die Barrierefreiheit ihrer Programme zu tun und regelmäßig darüber zu berichten. Zugleich soll eine nationale Online-Anlaufstelle für Beschwerden eingerichtet werden.

Mehr dazu bei der Bundesfachstelle für Barrierefreiheit:

https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/DE/Presse-und-Service/Newsletter/Ausgabe-2-18/richtlinie-eu-audiovisuelle-medien.html?nn=964780

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